Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Programmieren in der Grundschule“ auf Instagram

1. Eckdaten des Gewinnspiels

1.1 Veranstalter: Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711 / 66 72 13 33, Telefax: 0711 / 98 80 90 00 99,
E-Mail: info@klett.support

1.2 Art des Gewinnspiels: Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das soziale Netzwerk Instagram.

1.3 Zeitraum des Gewinnspiels: Das Gewinnspiel beginnt am 08.03.2024, 00:01 Uhr und endet am 30.04.2024, 23:59 Uhr (MEZ bzw. MESZ).

2. Allgemeine Voraussetzungen der Teilnahme

2.1 Der Teilnehmende muss volljährig sein.

2.2 Beschäftigte des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.3 Ausgeschlossen sind ferner Personen, die gegen die Teilnahmebindungen verstoßen oder das Gewinnspiel zu manipulieren versuchen. Eine Mehrfachteilnahme durch Nutzung verschiedener Instagram-Konten des Teilnehmers oder mit Identitäten von Dritten ist unzulässig. Die Manipulation der Einsendungen beispielsweise durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Bildbearbeitungsprogrammen ist verboten.

2.4 Der Veranstalter kann einen Teilnehmer jederzeit von der Ermittlung der Gewinner ausschließen, wenn sich herausstellt, dass der Teilnehmer nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

2.5 Der Veranstalter kann in einem solchen Fall auch die bereits erfolgte Zusage eines Gewinns widerrufen oder einen bereits zur Verfügung gestellten Gewinn herausfordern bzw. Wertersatz dafür verlangen; der betreffende Gewinn verfällt und wird nicht einem anderen Teilnehmer zugesprochen.

3. Teilnahme am Gewinnspiel

3.1 Der Teilnehmer muss während des Zeitraums des Gewinnspiels (Ziffer 1.3) auf Instagram ein frühlingsbezogenes Motiv auf der kostenlosen Programmierplattform XLogoOnline programmieren und einen Screenshot von der Programmierung per Direktnachricht an unseren Unternehmensaccount @ernstklettverlag auf Instagram senden. Es können nur Einsendungen im JPEG-Dateiformat berücksichtigt werden. Auf dem Screenshot muss sowohl die Programmzeile als auch die programmierte Form (Weg der Schildkröte) einsehbar sein.

3.2 Die eingesendeten Screenshots werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers veröffentlicht und intern ausschließlich genutzt, um die Verlosung durchzuführen.

4. Gewinne und Ermittlung der Gewinner:in

4.1 Als Hauptgewinn verlosen wir ein Paket aus einem BlueBot-Roboter, einem Digitalen Unterrichtsassistenten Informatik Klasse 1-4 sowie einen Klassensatz der Arbeitshefte Informatik 3/4. Weiterhin werden zwei weitere Teilnehmende ausgelost, die je einen Digitalen Unterrichtsassistenten zu Informatik 1-4 gewinnen können. Insgesamt werden drei Gewinner:innen ausgelost.

4.2 Unter allen Teilnehmern, die gemäß Ziffer 3 am Gewinnspiel teilgenommen haben, verteilt der Veranstalter den ausgelobten Gewinn. Es entscheidet das Los. Haben weniger Teilnehmer die in Ziffer 3 genannten Voraussetzungen erfüllt, als Gewinne ausgelobt sind, verfallen die überfälligen Gewinne.

4.3 Die Gewinne werden per Zufallsziehung aus allen Einsendungen ausgelost. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aber im Beisein mindestens zwei weiterer Mitarbeiter:innen aus dem Ernst Klett Verlag.

5. Bekanntgabe der Gewinner:in und Erhalt des Gewinns

5.1 Die ermittelten Gewinner:innen (Ziffer 4) werden innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende des Gewinnspiels (Ziffer 1.3) per Antwort auf die an @ernstklettverlag gesendete Direktnachricht auf dem jeweiligen Social Media Kanal ebenfalls per Direktnachricht angeschrieben. Eine Bekanntgabe der Nutzernamen unter dem Posting erfolgt nicht.

5.2 Die angeschriebenen Gewinner:innen müssen sich innerhalb von 30 Tagen beim Veranstalter melden, indem sie dem Veranstalter auf Instagram eine Nachricht an @ernstklettverlag senden. In dieser Nachricht muss der Gewinner seinen Namen und seine E-Mail-Adresse angeben.

5.3 Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb der Meldefrist (Ziffer 5.2), hat er keinen Anspruch auf den Gewinn; der Gewinn verfällt und wird nicht einem anderen Teilnehmer zugesprochen. Dasselbe gilt, wenn der Gewinn aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Gewinners nicht zugestellt werden kann.

6. Abbruch des Gewinnspiels

6.1 Der Veranstalter kann bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes das Gewinnspiel jederzeit bis zum Ende des Gewinnspiels vorzeitig abbrechen. Solche Gründe sind technische Probleme, geänderte rechtliche Vorgaben oder Änderungen der Rahmenbedingungen für Gewinnspiele durch den Betreiber des sozialen Netzwerks.

6.2 Wird das Gewinnspiel abgebrochen, bestehen keine Ansprüche der Teilnehmer auf einen Gewinn.

7. Haftung des Veranstalters

7.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit von Instagram, insbesondere nicht dafür, dass die Bekanntgabe der Gewinner oder die erforderliche Rückmeldung der Gewinner an den Veranstalter durch technische Probleme oder Eingriffe Dritter beeinträchtigt wird, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen.

7.2 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters wie folgt begrenzt:

7.2.1 Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7.2.2 Der Veranstalter haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertraut), jedoch begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Für sonstige leichtfahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nicht.

7.3 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Organen, Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

8. Zusätzliche Bestimmungen für Instagram

8.1 Ergänzend gelten die „Richtlinien für Promotions“ von Meta Platforms Ireland Limited (im Folgenden: „Meta“), dem Betreiber von Instagram sowie die „Instagram-Datenschutzrichtlinie“.

Mehr Informationen zum Gewinnspiel findet ihr Blogbeitrag „Programmieren in der Grundschule“, erschienen am 08.03.2024.