20. April 2023
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Lesen ist wichtig fürs Leben, fürs Herz, fürs Lernen und für den Verstand – das habt ihr als Lehrkräfte in unserer großen Umfrage zum Thema Lesen gespiegelt. Ebenso, dass der Erwerb der dafür notwendigen Lesekultur und Lesekompetenz ohne intrinsische Motivation schwer möglich ist. Das Verb „lesen“ dulde keinen Imperativ – so schreibt es Daniel Pennac in seinem Buch „Wie ein Roman“. Jemanden zum Lesen zu animieren, der das nicht möchte und auch kein Interesse daran zeigt, sei nahezu unmöglich.


Ohne familiäre Lesevorbilder keine Chance?

Doch wie kommen die Kinder zur Leselust? Es ist empirisch nachgewiesen, dass erfolgreich und gern Lesende häufig durch ihr familiäres Umfeld zu diesen werden. Kinder jedoch, die aus ihren Elternhäusern keine Lesevorbilder haben, brauchen die Schule, um das Lesen als sinnvoll und wunderbar zu erfahren. Und so versprechen vielschichtige Konzeptionen am meisten Erfolg, die das „einsame“ Lesen beenden, gegebenenfalls den 45-minütigen Rhythmus der Schulstunde aushebeln und an vielen Kontaktpunkten auch außerhalb des Unterrichts ansetzen.

Die Schulbibliothek als attraktiver Kontaktpunkt

Die Schulbibliothek ist zum Beispiel eine gute Schnittstelle zwischen Unterrichts- und Freizeit-Kultur. Sie bietet einen niedrigschwelligen Zugang, oft eine schöne Atmosphäre und ist für Kinder aus buchlosen Haushalten nicht selten der erste Kontakt zu Büchern für die Freizeit. Hier gibt es attraktive Bücher – und dazu gehören auch Sachbücher – ohne lange Wege, ohne Fahrgeld, ohne Mahngebühren. Hier können spannende Aktionen wie Bilderbuchkino, Märchenstunden, Lesenächte oder Wochenend-Buchberatungen stattfinden.


Ferienlektüren als Gemeinschaftserlebnis

Auch Ferienlektüren bieten Kindern Leseanreize. Wenn beispielsweise zwei oder drei Kinder das gleiche Buch (ihrem Leseniveau entsprechend ausgesucht) lesen, können sie zurück im Unterricht ihre Bücher als Texte, als Plakate, als Lapbooks oder als kleine szenische Vorführung mit selbst gebastelten Requisiten präsentieren. Dieser Austausch schafft neue Lesemotivation – denn sicher wollen andere Kinder auch das lesen, was die anderen ihnen gerade vorgestellt haben.


Welttag des Buches feiern!

Am 23. April feiern wir nun wieder den UNESCO-Welttag des Buches. Dieser steht seit 1995 als weltweiter Feiertag für das Lesen, für Bücher und die Rechte der Autorinnen und Autoren und animiert überall zu tollen Aktionen rund um das Lesen. Inspiriert von einem alten katalanischen Brauch, werden an diesem Namenstag des St. Georg auch immer von Herzen Bücher verschenkt …

Welttag des Buches

Große Lesekisten zu gewinnen!

Entsprechend dieser Tradition und im Rahmen unseres #KlettLesepaktes verlosen wir fünf große Lesekisten für eure Schulbibliotheken – prall gefüllt mit Lesebüchern, Leseheften und Lektüren für eure Schülerinnen und Schüler. Schreibt für die Teilnahme an der Verlosung in die Kommentare, warum eure Schule diese Kiste braucht und was ihr am liebsten damit veranstalten würdet (alle Kommentare bis einschließlich 30.04.2023 nehmen an der Verlosung teil). Wir drücken euch die Daumen und wünschen einen fantastischen Tag des Buches.

PS: Wundert euch nicht, wenn eure Kommentare nicht sofort erscheinen, diese werden erst in der Blog-Redaktion freigeschaltet.

KlettLesepakt Lesekiste Verlosung

UPDATE: Die fünf Gewinner:innen des Gewinnspiels wurden ausgelost und benachrichtigt. Das Gewinnspiel ist damit beendet. Vielen Dank für eure zahlreichen Teilnahme-Kommentare.


*Veranstalter des Gewinnspiels ist die Ernst Klett Verlag GmbH. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ernst Klett Verlags, sowie deren Verwandte und Angehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Unter allen Teilnehmer:innen (Kommentar unter Beitrag) werden fünf Gewinner:innen durch das Los ermittelt und per E-Mail benachrichtigt, in der um Mitteilung der Adressdaten zur Versendung des Gewinns gebeten wird. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Teilnahmeschluss ist der 30. April 2023. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Gewinnspiel-Teilnahme und zur Versendung des Gewinns verwendet und nach Abschluss des Gewinnspiels sofort gelöscht. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Weitere Angaben zum Datenschutz unter www.klett.de/datenschutz.
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